Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarungen legen wir allen Aufträgen zugrunde. Sie sind auch dann maßgebend, wenn im Auftrag anders lautende oder abweichende Einkaufsbedingungen aufgeführt sind. Abweichungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

§ 1

Werden von uns Werbemittel für den Auftraggeber erstellt, dann gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr- und Minderauflagen vom Auftraggeber als akzeptiert. Das gleiche gilt für übliche Farbabweichungen. Das uns zur Verarbeitung bzw. Aufbewahrung übergebene Material ist ebenso wie die vom Auftraggeber zur Verwaltung übergebenen Adressen und Umschläge nicht versichert. Eine Haftung für etwaige Schäden können wir nicht übernehmen. Wir sind nicht verpflichtet, die Stückzahlen beim Eingang von Material oder Drucksachen zu überprüfen, so dass Fehlmengen erst bei der Verarbeitung entdeckt werden können. Falls vom Auftraggeber nicht anders gewünscht, verbleiben die vom Auftraggeber angelieferten oder die für ihn hergestellten Materialien nach Auftragsabwicklung bei uns. In diesen Fällen sowie in den Fällen, in denen ein Auftraggeber ohne Auftragserteilung Werbemittel uns zuschickt oder die Auftragsausführung unterbleibt infolge eines Umstandes, den der Auftraggeber zu vertreten hat, können wir für die Zeit der Lagerung des Materials eine angemessene Lagergebühr beanspruchen. Wir sind weiterhin berechtigt, überzählige oder angelieferte Materialien, auf Kosten des Auftraggebers, zu vernichten, wenn der Auftraggeber 1 Monat nach Rechnungserhalt sein Werbematerial nicht abgeholt hat. Wir wählen für die Lieferung die jeweils preiswerteste Versandart, wenn der Auftraggeber nichts anderes vorgeschrieben hat. Mit Übergabe der von uns hergestellten Adressensendungen an die Post haben wir die Lieferpflicht erfüllt.

§ 2 Allgemeines

Preise für maschinelle Bearbeitung gelten für technisch einwandfrei zu verarbeitendes Material. Bei Schwierigkeiten sind wir berechtigt einen angemessenen Mehrpreis zu berechnen. Preise gelten zzgl. Porto, Versand- bzw. Transportkosten und vorbehaltlich einer endgültigen Musterabgabe. Eine Testdatei der Anschriften bei Lieferung auf Datenträger wird erbeten. Bei Nachbearbeitung berechnen wir nach dem jeweils aktuellen Stundensatz.

§ 3 Liefertermin

Wenn der Auftraggeber keinen bestimmten Liefertermin nennt, so erfolgt die Lieferung in der Reihenfolge des Auftragseinganges. Vom Auftraggeber gewünschte Liefertermine werden nur durch schriftliche oder fernschriftliche Bestätigungen durch uns verbindlich. Wir können jedoch auch von derartig bestätigtem Liefertermin abweichen, wenn sich bei der Verarbeitung des vom Auftraggeber angelieferten Werbematerials nachweislich unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder die Bearbeitung aus Gründen unterbleibt, die wir nicht zu verantworten haben. Wenn das erforderliche Werbematerial verspätet angeliefert wird, sich die Portovorauszahlung verspätet oder ohne Angabe des Verwendungs-zweckes eingeht, so verschiebt sich auch ein bestätigter Auslieferungstermin. Fixgeschäfte werden nur anerkannt, wenn sie als solche schriftlich von uns bestätigt werden. Geraten wir in Verzug mit der Lieferung, so kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn er schriftlich eine Nachfrist von wenigstens 14 Tagen gesetzt hat und auch diese Frist verstrichen ist. Schadenersatzansprüche von Kaufleuten sind ausgeschlossen; im übrigen wird – bis auf die Fälle groben Verschuldens durch uns – nur Schadenersatz bis zur Höhe des Rechnungsbetrages geleistet, und zwar für jeden erteilten Auftrag getrennt. Wenn die Postauflieferung durch uns erfolgt, so gilt als Liefertermin stets die Übergabe an die Postannahmestelle. Wir werden dem Auftraggeber unverzüglich durch Übergabe der Rechnung die erfolgte Postauflieferung mitteilen.

§ 4 Portovorauszahlung

Der für die Postauflieferung von Werbematerial benötigte Portobetrag muss 4 Werktage vor dem Versandtermin auf dem Konto der Firma DFS Brendler GmbH gutgeschrieben sein und kann ohne diese nicht aufgeliefert werden. Das Porto gehört nicht zum Rechnungsbetrag.

§ 5 Preise

Maßgebend sind die Preise der derzeit gültigen Preisliste. Alle in den Angeboten von uns genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. An unsere Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden wenn nichts anderes vereinbart wurde. Zahlungsziele, Skonto oder irgendwelche Abzüge werden nicht gewährt. Wir können verlangen, dass neben dem Portokostenvorschuss auch ein Vorschuss auf die Vergütungsförderung von uns bis zur Höhe der voraussichtlichen Rechnung gezahlt wird.

§ 6 Gewährleistungsrechte

Wir haften für die Fehler bei Adressierung, Herstellung oder Weiterverarbeitung bzw. der Postauflieferung des Werbematerials sowie der Falschlieferung bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den entsprechenden Auftrag, jedoch ohne Portoanteil. Für durch uns verschuldeten Makulaturanfall von Material haften wir jedoch nur dann, wenn mehr als 5% des Materials davon betroffen sind. Weitergehende Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Vertragspflichten oder Verletzungen von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder weitergehende Gewährleistungsrechte (§ 11 Ziffer 7 AGBG) werden nur gewährt, wenn uns ein grobes Verschulden trifft. Die Frist für die Entgegennahme von Beanstandungen beträgt 6 Wochen bei Kaufleuten, im übrigen 6 Monate. Wir leisten keine Garantie für die Richtigkeit der Klassifizierung, vollständige Erfassung oder Richtigkeit der vorhandenen Adressen. Auch den Zeitpunkt der Auslieferung können wir nicht garantieren. Für das Gewicht der einzelnen Sendungen und damit verbundenen höheren Portokosten übernehmen wir keine Gewähr, es wird hierfür kein Ersatz geleistet.

§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Hannover, Gerichtsstand ist je nach Wahl von DFS Brendler GmbH ohne Rücksicht auf den Streitgegenstand das Amtsgericht Hannover oder das Landgericht Hannover.

 

DFS Brendler GmbH
Magdeburger Str. 6
30880 Laatzen-Rethen

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